Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von „Bauservice Pascal Engel“

Dr.-Schwentner-Straße 91

17235 Neustrelitz

(gültig für Privatkunden und Gewerbekunden)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
    Bauservice Pascal Engel
    Dr. Schwentner-Straße 91
    0172 4120418 / info@engel-bauservice.de
    – nachfolgend „Auftragnehmer“ –
    und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ –, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher oder Unternehmer handelt.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbereiche und Ausführung

  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen
    • Sanierung (Innen‑ und Außensanierung, Teilmodernisierungen),
    • Garten‑ und Landschaftsbau,
    • Erstellung, Umbau und Instandhaltung von Außenanlagen,
    • Reparaturarbeiten aller Art im Rahmen eines Bau‑ und Handwerksbetriebs.
  2. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
  3. Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen technischen Normen ausgeführt.
  4. Der Auftragnehmer darf sich zur Erfüllung des Vertrages geeigneter Nachunternehmer bedienen; er bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

§ 3 Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Soweit kein Pauschalpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (z.B. Aufmaß, Stundenlohn, Materialverbrauch) zu den vereinbarten Sätzen.
  4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Bei größeren Aufträgen oder länger andauernden Arbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
  6. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Arbeiten bis zur Zahlung zurückzuhalten.
  7. Sollten sich Materialpreise nach Vertragsabschluss erheblich erhöhen und mehr als 10 % über dem kalkulierten Preis liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anpassung des Angebotspreises vorzunehmen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen (z.B. Pläne, Genehmigungen, Angaben zu Leitung‑ und Medienverläufen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle frei zugänglich ist und erforderliche Anschlüsse (Strom, Wasser) sowie ggf. Lagerflächen bereitstehen.
  3. Auf unterirdische Leitungen und sonstige Gefahrenquellen hat der Auftraggeber hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden, sofern ihn kein Verschulden trifft.
  4. Verzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten; dadurch entstehende Mehrkosten kann der Auftragnehmer gesondert berechnen.

§ 5 Ausführungsfristen und Behinderungen

  1. Vereinbarte Ausführung‑ und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
  2. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, behördlicher Maßnahmen, Lieferengpässen oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
  3. Bei Garten‑ und Landschaftsbau sowie Außenanlagen können Witterung und Vegetation die Ausführung beeinflussen; hieraus resultierende Terminverschiebungen stellen keine Pflichtverletzung dar.

§ 6 Besondere Regelungen für Garten‑, Landschaftsbau und Außenanlagen

  1. Pflanz‑, Rasen‑ und Begrünungsarbeiten werden nach fachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung der Witterung durchgeführt.
  2. Eine Gewähr für das Anwachsen von Pflanzen und Rasen besteht nur, wenn eine entsprechende Pflegeleistung (z.B. Bewässerung, Pflege über einen bestimmten Zeitraum) gesondert vereinbart und durch den Auftragnehmer erbracht wird.
  3. Nach Fertigstellung gehen Pflege und Unterhaltung der Anlagen – soweit nicht anders vereinbart – auf den Auftraggeber über.
  4. Natürliche Veränderungen (z.B. jahreszeitliche Schwankungen, Wachstum, Absterben einzelner Pflanzen, Witterungsschäden) sind kein Mangel der Leistung.

§ 7 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Arbeiten informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und fordert ihn zur Abnahme auf.
  2. Die Abnahme hat nach Aufforderung durch den Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
  3. Teilabnahmen können für in sich abgeschlossene Teilleistungen vereinbart oder verlangt werden.
  4. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen und zu dokumentieren; später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrechte

  1. Für Mängel der Leistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, das heißt nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie innerhalb angemessener Frist nicht, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
  4. Die Gewährleistung umfasst nicht Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Pflege, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Pflegemittel oder außergewöhnliche äußere Einflüsse (z.B. Sturm, Frost, Hitze, Trockenheit) zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Materialien

  1. Gelieferte Materialien, Bauteile und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.
  2. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

§ 11 Kündigung und Vergütung bei Abbestellung

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
  2. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien werden vollständig abgerechnet.

§ 12 Verbraucherschutz und Widerrufsrecht (nur Privatkunden)

  1. Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
  2. Über das Bestehen, die Voraussetzungen und die Ausübung eines Widerrufsrechts wird der Auftraggeber gesondert in Textform belehrt; ihm wird ein Muster‑Widerrufsformular zur Verfügung gestellt, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

§ 13 Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird bzw. auf der Website abrufbar ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.